Problemfall (!!!) TomTom 1005
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AW: Problemfall (!!!) TomTom 1005
Danke für Eure Tipps
Leider hab ich noch das 3er iphone.....
Sehr ungenaues GPS und damit (trotz Navigon-App) praktisch unbrauchbar
Bis dann....
.... und TschüssKommentar
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AW: Problemfall (!!!) TomTom 1005
Ja. Im iPhone 4 funktioniert das wirklich gut, schnell und zuverlässig. Und zur Sicherheit habe ich immer noch mein alten TomTom 520t im Geheimfach. Nicht, dass ich mal das Handy vergesse und kein Navi habe.Beste Grüße aus HH!
Frank
"Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"Kommentar
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AW: Problemfall (!!!) TomTom 1005
...und ich hab noch mein "altes" Navigon zu Hause.
Ist im AUsland besser, weil das Eierphone da ja eine Datenverbindung fordert - und da habe ich im Ausland keine Lust bzw. Geld zu...
PoWderGruß aus dem Salzlandkreis
ThomasKommentar
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AW: Problemfall (!!!) TomTom 1005
Moin PoWder,
nach meinen Informationen braucht die Navigon Software keine Datenverbindung. Somit entstehen keine Kosten durch Roaming usw. Ist jedenfalls bei Vodafone und der Navigon App. Vielleicht ist das ja bei der Rosa-Fraktion anders
Ohne Navi in der heutigen Zeit macht ja auch echt keinen Spaß mehr...Beste Grüße aus HH!
Frank
"Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"Kommentar
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AW: Problemfall (!!!) TomTom 1005
Ok, dann scheint die kostenpflichtige Navigonlösung im Vorteil zu sein. Die App war auch riesig...Beste Grüße aus HH!
Frank
"Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"Kommentar
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AW: Problemfall (!!!) TomTom 1005
Also ich habe seit Donnerstag das NOKIA N8. Navigation ist offline und online möglich. Blitzerwarnung ist auch dabei. Auch die mobilen,die dann von den anderen Nutzern gemeldet werden. Soll funktionieren,sagt man. Ich habe es nicht getestet,da es ja nicht erlaubt ist...
:D
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AW: Problemfall (!!!) TomTom 1005
Klar ist das in Deutschland erlaubt. Aber in der Schweiz und Liechtenstein nicht...
Beste Grüße aus HH!
Frank
"Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"Kommentar
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AW: Problemfall (!!!) TomTom 1005
Bin ich anderer Meinung...
Zitat:
Tatbestandsnummer 123618
Sie betrieben als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein techni-
sches Gerät, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen
anzuzeigen/zu stören *).
4 Punkte 75,00 €
§ 23 Abs. 1b, § 49 StVO; § 24 StVG; 247 BKatGruß aus Thüringen
ThomasKommentar
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AW: Problemfall (!!!) TomTom 1005
Dabei handelt es sich aber um die Radarwarner, die Lasermessungen usw. wahrnehmen und warnen. Nicht für die Navigationslösungen. Die Navis zeigen ja nur feste Blitzer an und melden dort auch keinen Blitzer sondern eine besondere "Gefahrenstelle".
Nur z.B. in der Schweiz ist auch das ausdrücklich verboten.Beste Grüße aus HH!
Frank
"Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"Kommentar




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