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Einige LKW-Fahrer haben Microwelle und tragbaren TV in der Kanzel... Nunja so hoch können die nicht gucken...
Klar können die das, besonders gerne auf Autobahnen - da gibt es vom Zoll umgebaute höhere Wohnmobile, hinten sitzt einer drin mit Videokamera und der sieht alles, was die Fahrer beim Fahren so treiben, TV-Schauen, Kaffee kochen, Zeitung lesen,... :-(
Servus, jetzt muß ich auch mal was dazu sagen:
Fernsehschauen während der Fahrt ist NICHT verboten, das einzige was während der Fahrt verboten ist, ist telefonieren ohne Freisprecheinrichtung.
Man muß jedoch währen der Fahrt, §1 der Straßenverkehrsordnung beachten, sodaß es richtig ist, daß bei einen Unfall einem damit Schwierigkeiten begegnen können. Sobald Beifahrer im Auto sind, gibt es keine Probleme damit, da der Fahrer sich ja auf die Straße konzentriert und die Beifahrer ja Video/Fernsehen schauen. Ich hatte in München noch nie ein Problem damit, eher anders rum, daß die Polzei an der Ampel schon mal mitschaute. Genauso könnte das betrachten der Navi Karte schon Ablenkung genug sein.
Deshalb in diesem Sinne, abundzu mal genau informieren was Sache ist.
Beste Grüße,
Werner
das ist genau so ein Ding wie die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen. Es gilt 130Km/h. Solange nix passiert kann bei freigegebener Strecke jeder so schnell fahren wie er kann....es sollte aber über den 130Km/h nix passieren, eben wegen der Richtgeschwindigkeit. Und so ist es auch bei freigeschaltetem TV, sagt mir der gesunde Menschenverstand, lieber Powder, da brauche ich nicht zu googlen. Es schaltet schon beim anfahren aus und das ist gut so. Außerdem ist es unverantwortlich und ich bringe damit mich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.....gehört für mich schon deshalb genauso und höher mit Strafe belegt wie das telefonieren mit einem Handy am Ohr. Ihr seht doch selbst die Telefonierer mit ihrem unsicheren Fahrstil...oder hat sich von Euch noch keiner darüber geärgert. Ich kann das leider jeden Tag.
@gsler: Das mit der Richtgeschwindigkeit ist ein guter Hinweis. VERBOTEN ist es nicht schneller zu fahren (wenn kein Schiild das anderweitig regelt) aber wenn es knallt kriegst Du immer Teilschuld...
Hier stehen aber Aussagen von Strafen, Punkten und Fahrzeugentzug im Thread und das hat nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun, sondern mit §§§§§§§§§.
Im aktuellen Bußgeldkatalog ist zwar die Handybenutzung mit der bekannten Strafe erwähnt, von Fernsehen während der Fahrt steht nix drin. Sollte aber ein Kind auf dem Zebrastreifen zu Tode kommen , und der allein im Fahrzeug anwesende Fahrer hat den Fernseher an ... hoffentlich hat die Justiz Möglichkeiten , daß dies seine letzte Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum ist.
Locker mal einhändig mit 200 über die Bahn ... haben wir alle schon gemacht, no problem ... das sind mal eben knapp 60 Meter in der Sekunde. Man neigt leicht zur Selbstüberschätzung. Und zur Unterschätzung, wenn einer gerade Fernsehen guckt.
Und es soll keiner erzählen, man ist nicht abgelenkt, wenn der Beifahrer TV guckt. Außer es ist die neue Daimler Technik, die können in der S Klasse den Bildschirm so splitten , das der Fahrer das Navi sieht und der Beifahrer den Film.
Vermutlich wird es aber kurzfristig auch dort ein Tool geben, um dies wieder auszuhebeln .
Fazit : nicht alles , was nicht verboten ist, sollte auch praktiziert werden.
Ich gehe mal davon aus, das die Normen §§ 23 (1) "...Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden", 49 StVO, 24 StVG einschlägig sein könnten, insbesonders wenn das Fernsehen beim Fahren für die Begehung einer anderen Verkehrsordnungswidrigkeit ursächlich war.
In der juristischen Literatur wird diskutiert, ob man das Fernsehen beim Autofahren ausdrücklich verbieten sollte; meine Zustimmung hätten sie, da der Blick auf die Strasse gehört und nicht andauernd auf einen Bildschirm mit Filmunterhaltung.
So, habe jetzt nochmal nachgehakt.
Mein Bekannter hatte im Stau TV gesehen und ist von der Mitte aus auf die rechte Spur gewechselt. Dabei hatte er nicht auf den Nebenmann geachtet und in die Eisen gezwungen. Ein Fehlverhalten welches man Gefährdung nennt und von der Rennleitung hinter ihm beobachtet wurde.
Grundsätzlich ist TV während der Fahrt (noch) nicht verboten. Sämtliche Vorfälle, die aber dadurch entstehen werden als grob fahrlässig und unter Vorsatz gesehen.
Das mit der Richtgeschwindigkeit war ja schon so ein Beispiel. Das gilt übrigens auch mit überlauter Musik. Ist auch nicht verboten, wenn aber mittelbar dadurch etwas passiert ist Alarm.
Zum Thema §§§§§§§§§. Sich immer nur darauf berufen wenn die § einem gelegen kommen und sonst darüber meckern ist für mich eine "doppelte Moral"
Bei fernsehen, telefonieren, Zeitung lesen, Sex bei 180 usw. usw. sind die § eigentlich scheixegal. Es geht um die Gefährdung von Menschleben. Wenn derjenige nur selbst in die Botanik fliegt ist es noch ok, wenn aber Unschuldige dadurch getroffen werden, wohl das Schlimmste was einem passieren kann.
Ich bin bestimmt kein Engel, aber bei einigen Dingen setzt sogar bei mir der Verstand ein. Mit und ohne §.
-Modus aus
Gruß
Joachim
xDrive º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º¤ø,¸¸,ø¤º° Freude am Fahren
Hallo X3 Gemeinde,
habe nun letzten Freitag den Kabel-Adapter erhalten und eingebaut.(war wirklich ein Klacks)
Aktivierung erfolgt indem man die "Uhr-taste" länger als 1sec gedrückt hält.
Voila, nun läuft TV auch während dem Rollen das Fahrzeugs (NAVI geht übrigens auch)
Gruss Rense
P.S. Wie bereits erwähnt, ist TV für mich lediglich im Stau ein Thema
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