V-max Aufhebung
Einklappen
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AW: V-max Aufhebung
Ja...
...über 290km/h... äh, der 35d um 250km/h - beide noch nie ausgefahren:D
Grüßle aus BW
RalphGrüßle aus BW
RalphKommentar
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AW: V-max Aufhebung
Am kommenden Wochenende stehen wieder mal viele Kilometerchen an.
Magdeburg - Soltau
Soltau - Kleinkahl
Kleinkahl - Frankfurt und dann zurück nach MD
Ich merke mir mal Drehzahenl und GPS-Geschwindigkeit.
Fotos mache ich aber nicht - bin alleine unterwegs.
PoWder
PS: ...und wenn ein abgeregelter 3.0d nicht mehr kann - bitte Platz machen

Gruß aus dem Salzlandkreis
ThomasKommentar
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AW: V-max Aufhebung
Das Thema war schon mal:
Bei meinem ist die Abregelung bei 210
Hab mich da auch mit abgefunden, vorläufig.
Bei dieser Aufhebung der Abregelung, erlischt da eigentlich die Betriebserlaubnis? Klar, so merkt das ja keiner, aber ich meine nur.Gruß
Heiko
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AW: V-max Aufhebung
Hallo,
ich hab zur Zeit keine Zulassung zur Hand,was steht den da drin?
Weiss das einer zufällig?
Xbob ich hab mich damit noch nicht abgefunden.
Ich such schon mal passende Sommerschlappen.
Bis dann RiccoZuletzt geändert von Werner; 12.04.2010, 19:20.Bis dann RiccoKommentar
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AW: V-max Aufhebung
Lass es mal Semmeln, da guckt der Sachverständige genau dorthin.Das Thema war schon mal:
Bei meinem ist die Abregelung bei 210
Hab mich da auch mit abgefunden, vorläufig.
Bei dieser Aufhebung der Abregelung, erlischt da eigentlich die Betriebserlaubnis? Klar, so merkt das ja keiner, aber ich meine nur.
RREbiKommentar
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AW: V-max Aufhebung
Deshalb möchte ich das erst richtig abklären ob das erlaubt ist.
Natürlich mit den richtigen Reifen.
War beim
aber keine zufriedenstellende Antwort erhalten,hiess nur geht nicht.Aber ob erlaubt
.Das ist die grosse Frage.
Vieleicht kann ja München oder meine Versicherung weiterhelfen?
Bis dann RiccoBis dann RiccoKommentar
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AW: V-max Aufhebung
...für die Versicherung ist diese Thematik nicht relevant.
Die Typklasse des Fahrzeugs ändert sich nicht.
So meine Aussage vor 2 Tagen. 4 Fachleute - 5 Meinungen, oder so ähnlich.
Ich habe eben nochmals meine Sepizalisten im Innendienst mit der Thematik beschäftigt.
Bis 10 kw Mehrleistung stimmt meine Aussage. Ab 10 kw liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters eine manuelle Änderung der Typklassen vorzunhemen.
Dies trifft Fahrzeuge unter 100 PS sehr deutlich. Ab ca. 150 PS wird diese manuelle "Umstufung" in neue Typklassen nicht sehr Preistreibend sein.
Allerdings gibt es keine pauschale Aussage - jedes Fahrzeug wird individuell entschieden.
(Ergänzung 14.04.2010)
Die Betriebserlaubnis ist da schon wesentlich wichtiger.
Diese erlischt schneller als man glaubt - Falsche Folie beim Scheibenverdunkelt und auf Wiedersehen...
Zum Thema Freischaltung Höchstgeschwindigkeit und ABE kann ich nix beitragen - kenne ich mich nicht mit aus.
PoWderGruß aus dem Salzlandkreis
ThomasKommentar
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AW: V-max Aufhebung
Hallo PoWder,
wie schon im Thema "Hochgeschwindigkeitsabstimmung" von mir beschrieben, hatte ich vergeblich versucht die V-max Aufhebung an meinem UK (Rechtslenker) X3 3.0i durchzuführen. Letztendlich habe ich den Tuner gebeten, mir nur ein geändertes Gutachten für die Kennfeldoptimierung auf 187 kW auszufüllen und die 235 km/h wieder auf 210 km/h zu reduzieren.
Der Eintrag der 17 kW mehr in den Fahrzeugschein bei der Zulassung ging ohne Probleme und hatte ausser der Gebühr für den Eintrag keine kostenmässigen Auswirkungen (Steuer). Da jede Änderung am Fahrzeug auch der Versicherung angezeigt werden muss, informierte ich diese per Email. Meine Versicherung (Axa) erhöhte daraufhin jeweils bei der Haftpflicht und bei der Teilkassko deutlich die Beiträge.
Also wenn schon mit TÜV-Gutachten und Eintrag in die Papiere, dann auch der Versicherung melden!
Gibt es auch unter Euch welche, die trotz Eintrag Gutachten und Meldung an die Versicherung keine Beitragserhöhung erhalten haben? Wäre interessant, vielleicht gibt es Versicherer die diesen Vorgang anders bewerten?
Gruss,
rbr21Kommentar
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