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Der Händler ist raus aus der gesetzlichen Gewährleistung, von daher kann ich da lange warten.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, deswegen heißt sie so: gesetzliche Gewährleistung und beträgt zwei Jahr. Lediglich bei Gebrauchtwagen kann sie auf ein Jahr reduziert werden.
Der Händler ist nur dann raus, wenn er dir das Fahrzeug ausdrücklich mit den Defekten verkauft hat bzw. du es wissentlichen in kauf genommen hast.
@Twister und Goto, "Garantie" ist immer eine freiwillige Leistung und frei verhandelbar.
Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben
Um hier den Spekulationen über den Kaufvertrag ein Ende zu setzen hier nun die Auflösung.
Der Händler hat den X3 als Bastlerfahrzeug, bzw. Teilespender verkauft. Der defekte Fensterheber ist im Kaufvertrag mit aufgenommen. Das Fahrzeug wurde jedoch mit 12 Monaten Garantie verkauft, wo dann aber wohl im Fall der Fälle der Händler nicht mehr viel mit zu tun. Ob dies wirklich so funktioniert werde ich die Tage mal in den Garantiebedingungen nachlesen.
Für mich war es nicht wichtig beim Händler zu kaufen, hat sich so ergeben, kaufe sonst eher privat.
BTT, bei mir ist der rechte Stellmotor im Seitenspiegel defekt und die Schaltereinheit auf der Fahrerseite reagiert nicht lt Fehlerspeicher. Werde die beiden Teile nun ersetzen in der Hoffnung das es der Fehler war.
Der Normalfall ist entweder oder und nicht beides.
Okay und so ganz nebenbei:
Ist der Xi ein Totalschaden?
Ich kenne Bastlerfahrzeug als "Beschreibung" nur bei ollen Kaleschen, die nicht fahrbereit sind meistens durchgerostet und natürlich ohne TÜV. Dafür ist ein X3 eigentlich nicht präsdestiniert, es sei denn der hat diverse Purzelbäume hinter sich...
PoWder
PS: Mit was handelt der Händler eigentlich? Gebrauchtwagen eher nicht...
Der Händler hat dir eine Gebrauchtwagengarantie eines Drittanbieters angedreht.
Damit will der Händler sich aus der ges.Gewärleistung herauskaufen.
Hierbei erhälst du auch beim Vertragshändler eine Prozentuale Reperaturkostenerstattung je nach Laufleistung und/oder Alter des Fahrzeugs !
KM über 100 tkm ist die Kostenerstattung nurnoch bei 40%
Diese Garantie entlässt jedoch nicht den Händler aus der Gesetzlich vorgeschriebenen Gewärleistung.(nur bei Verkauf im Kundenauftrag wird diese unwirksam)In den ersten 12 Monaten nach dem Kauf ist der Händler in der Pflicht nachzuweisen das ein bestehender Mangel erst nach den Kauf aufgetreten ist.Oder der Mangel ist dementsprechend im Kaufvertrag benannt.
In den Monaten 13-24 ist der Käufer in der Pflicht nachzuweisen das der Mangel bereits bei Kauf bestanden hat.(kaum realisierbar)
LG
Ralf
Ausführungsbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.
Zitat: Abraham Lincoln
Was ich immer schon wissen wollte!Darf man in einem Schaltjahr auch Automatik fahren?
@Ralf: mit dem Zusatz Teilespender und Bastlerfahrzeug kauft der Käufer allerdings KEIN fahrbereites, verkehrssicheres Fahrzeug! Das führt die Gewährleistung ad absurdum, oder?
Er gewährleistet einen Haufen Blech, der auseinandergenommen werden kann. Das ist das einzige was "funktionieren" muss. Einsteigen - Schlüssel umdrehen und losfahren ist nicht Gegenstand des Kaufvertrages...
PoWder - der vielleicht auch völlig falsch liegt...
Gerade die Aussage Teilespender besagt doch das die Gekauften Teile funktionieren und auch in anderen Fahrzeugen funktionieren würden.
Da müsste in Vertrag schon drinstehen "Fahrzeug nicht fahrbereit /ohne jegliche Funktion".dann würde ich sagen ist er aus der Haftung raus.
Ausführungsbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.
Zitat: Abraham Lincoln
Was ich immer schon wissen wollte!Darf man in einem Schaltjahr auch Automatik fahren?
Ich frag mich trotzdem, wie ein Händler ein Wagen als Teilespender verkaufen kann und dann eine externe Versicherung verkauft, die ein Fahrzeug versichern soll, dass laut Vertrag nur als Teile funktioniert und nicht als ganzes?
Lange Rede kurzer Sinn: Der Händler scheint unsauber zu arbeiten und der Kunde stellt sich wichtige Fragen erst NACHDEM er den Vertrag unterschrieben hat.
Sorry, aber ein anderer Schluß scheint bei den bis jetzt vorliegenden Daten nicht möglich zu sein.
Wir sollten uns jetzt - nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist - um die Behebung der technischen Probleme kümmern.
Aussagen zur Vertragsgestaltung helfen unserem Fragesteller nur dann weiter, wenn er überhaupt gewillt ist Ansprüche irgendeiner Art geltend zu machen.
Gerichte urteilen auch bei "Bastlerfahrzeug/Teilespender" unterschiedlich. Für die einen ist es nur ein Haufen Blech, für die anderen nach Durchfahrt einer Waschstraße ein Fast-Neuwagen
@Imperator wenn du auf Verdacht bestellen und austauschen willst.(Sicherungen wirst du wohl überprüft haben)
Bevor du nun beide Teile bestellst würde ich zunächst nur die Schalter/Bedieneinheit erneuern.
Hier könnten beide Fehler ursächlich sein, Fensterheber und rechter Aussenspiegel.
@Twister
keines der Aussagen Teilespender oder Bastlerfahrzeug beschreibt in irgendeiner weise den Gesamtzustand des Fahrzeugs oder das er nur teilweise funktionsfähig wäre.
Der Kaufbetrag über die Garantieversicherung zahlt am ende natürlich der Kunde mit den Kaufpreis des KFz, und der Händler bekommt sogar noch eine Verkaufsprovision von der Garantiegesellschaft.
LG
Ralf
Ausführungsbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.
Zitat: Abraham Lincoln
Was ich immer schon wissen wollte!Darf man in einem Schaltjahr auch Automatik fahren?
hier noch ein paar Hintergrundinformationen zum Fahrzeugkauf, da hier ja doch ganz angeregt diskutiert wird.
Ich habe den X3 bei einem Händler gekauft der sich eigentlich auf ganz andere Fahrzeuge spezialisiert hat.
Die günstigsten Fahrzeuge waren Minis die alle nur ein paar Monate alt waren, die anderen Fahrzeuge waren überwiegend Sportwagen ab 100.000€ zum Teil auch historische Fahrzeuge. Also ganz viele Fahrzeuge wo das Herz schnell mal etwas höher schlägt.
Der Verkäufer machte einen netten Eindruck, generell vertraue ich ihm aber nicht, Gebrauchtwagenverkäufer eben. Für mich ist hier nur der Preis für die gegebene Leistung ausschlaggebend und die ist bei dem X3 für mich top. Das ich noch eine Chance auf Gewährleistung oder Garantie habe ist noch ganz nett. Hätte zu diesem Preis aber auch privat gekauft. Mit anderen Worten es ging mir um das Fahrzeug, nicht um den Kauf beim Händler.
Ist ein 3.0iA von 2004 mit 201.000km. Fehlt eigentlich nur Anhängerkupplung, das große Navi und eine Standheizung, dafür eine 2 Jahre alte LPG Anlage von Vialle. Sonst alles drin und voll funktionsfähig. Zustand wirklich ordentlich (außen und innen), Scheckheft komplett, Bremsen rundum neu, 8fach bereift mit neuen Sommerreifen. Das Ganze für 7.900€.
Bin mit dem Wagen nun 500km gefahren und kann keine weiteren Mängel finden, als schon bei Vertragsunterzeichnung festgestellt.
Der Händler hatte den X3 in Zahlung genommen, und hatte gefühlt keine Ahnung vom X3 oder von einer Gasanlage.
Zu der Gewährleistung: Ich glaube persönlich auch, dass der Händler da mit einer einfachen Klausel nicht raus kommt. Für ein neue Schaltereinheit wo ich den Defekt in Kauf genommen habe will ich jetzt aber kein Fass aufmachen. Sollte sich jedoch ggf. mal das Verteilergetriebe verabschieden muss ich mir das mit der Gewährleistung noch einmal genauer ansehen.
Mit der Garantie ist es ähnlich. Ich kann mir kaum vorstellen, dass hier bei einem größeren Defekt wirklich noch viel gezahlt wird, aber wenn sie dabei ist, wäre es nicht clever sie abzulehnen.
Lt. Händler bekomme ich den Arbeitsaufwand komplett bezahlt, für die Ersatzteile werden nur noch 40% übernommen. Wie dem auch sei, ich habe eine ganz gute Rechtschutzversicherung die im Fall der Fälle sicherlich nicht verkehrt ist.
Bevor du einen neuen Schalter bestellst, stecke doch erst mal den rechten Spiegel ab und danach den Linken ob die Fensterheber wieder funktionieren.
Da der Schalter an dem selben Bus wie die Spiegel hängen (LIN-BUS) stört meistens ein Spiegel die Kommunikation.
Grüße Werner
FREIZEITPANZER-Fahrer
Mit der Technik von Heute, schaffen wir es schon fast, die Probleme zu lösen, die wir ohne sie nicht hätten. Verfasser unbekannt
Eine angeregte Diskusion finde ich in einem Forum nun nicht ungewöhnlich.
Wenn du schreibst das der Händler mit historischen Fahrzeugen handelt,so wird er ganz sicher für alle seine Fahrzeuge mit einem Gutachter zusammenarbeiten womit er jederzeit die einwandfreie Funktion eines Fahrzeugs bei Auslieferung belegen kann.Und das ist auch das einzige was er gewährleisten muss.(einwandfreie Funktion zum Datum des Kaufvertrags)
Er muss Dir nix reparieren was nach dem Kauf ein defekt aufweisst.
Zum Kaufpreis würde ich sagen das das durchaus ein guter Preis ist .
6 zilinder LPG Anlage kostet etwa 2500- 3000€ und die Garantieversicherung dürfte ca 500€ am preis ausmachen!
Ohne die Ausstattung wäre es ein Fahrzeugpreis zwischen 4400-4900€
Ich wünsch dir zwar nicht das du die Garantie in Anspruch nehmen musst,aber wenn dir Motor oder Getriebe kaputt geht dann ist das schon eine fette Werkstattrechnung.Da ist die Garantie dann auch bares Geld wert.
LG Ralf
Ausführungsbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt.
Zitat: Abraham Lincoln
Was ich immer schon wissen wollte!Darf man in einem Schaltjahr auch Automatik fahren?
Aber arbeiten diese Garantien nicht alle bei der Kostenübernahme in Zusammenhang mit den gefahrenen KM? Wenn dem so ist, was bekommt man bei einem KM-Stand von 200.000 km seitens der Garantieversicherung übernommen?
Beste Grüße aus HH!
Frank
"Wo Vorsprung durch Technik aufhört - fängt die Freude am Fahren erst an"
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