Der
hätte ja nicht repariert sondern nur getauscht. Dann hätte ich einen Neuen gehabt und von dem erwarte ich selbsverständlich das er wieder wenigstens solange hält.Soso, "Ihr" meint also ihr könnt die "gesetzliche Gewährleistung" ausschließen?!
Cool, dann beschließ ich jetzt das ab sofort die Steuergesetzgebung für mich nicht mehr zählt und ich keine Steuern mehr bezahlen muß.
Man muß keine Garantie geben - aber die gesetzliche Gewährleistung kann man als Gewerblicher nicht ausschließen. Deswegen heißt sie ja so.
16 Werkstattaufenthalte in 4 Jahren - ich hätte bei der Anschaffung sparen sollen...
oder zu Deutsch, es reißt alles - aber nicht die Naht.








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