Urteile aus Frankfurt, inkl. Kopfschütteln
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Bingo! Der erste Richter war wohl ein wenig neidisch auf das SUV seines Nachbarn und der zweite Richter fährt auch X3, oder so...
Richtig so! Die Höhe der Strafe ist gerechtfertigt wegen Wiederholungstäter - die Begründung in 1. Instanz war Wunschdenken eines Einzelnen.
Gut daß man solchen "Göttern" nicht ausgeliefert ist.
Gruß aus dem Salzlandkreis
ThomasKommentar
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Aber, wenn du der Beschuldigte im ersten Verfahren warst, ist das schon nervig.
Jetzt gibt es ein neues Urteil - hoffe mal, es bleibt so bestehen
Bezieht sich das: „Die Entscheidung ist nicht anfechtbar“ auf diesen Einzelfall wegen der Höhe der Geldbuße oder ist das eine Grundsatzentscheidung bezgl. SUV?
Gesendet von iPhone mit Tapatalk ProZuletzt geändert von brummi; 20.10.2022, 17:32.Viele Grüsse
WilliKommentar
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