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DÖS wirds in Bayern nia gem, weil in Bayern kam mer mit 2 Maß Bier (für alle NichtBayern ca. 6,6666666 Kölsch oder genau 2000ml )
noch Atofahren ohne Problem - hat einmal ein politiker gesagt..
Aber Spaß beiseite wieder ein Grund mehr nicht nach Frankreich zu fahren.
Ich mag den Sarkozy eh ned..irgendwann schwängert der mal die Merkel
Doktor: "Bayerntom, haben Sie ein Problem mit Alkohol?"
Bayerntom: " Nein Herr Doktor, eher ohne"
Naja, das sagst Du so einfach. Meine Schwiegereltern (Franzosen) leben in der Bretagne. Da muss ich (schon wegen meiner Frau und des Familienfriedens wegen) ab und zu mal vorstellig werden. Aber Alkohol ist da nie im Spiel, eher mal ein Red Bull oder zwei (bei 1560km Fahrt - einfach)
tja ... und diese Blasröhrchen haben noch heimtückischerweise ein Verfallsdatum.
Nix mit einmal kaufen und immer im Auto lassen.
Frage?
Müssen das die Blasröhrchen sein, oder reicht ein elektronischer Alkoholtester?
Müssen die Blasröhrchen von einem bestimmten Herstellersein, oder eine entsprechende DIN-Nummer besitzen?
Gruß vom Landhai Uschi & Andreas Möge das X mit euch sein....
Mein aktueller Verbrauch, E83, 3.0D, 218PS:
...erst wenn die letzte Zuendkerze verglueht,
der letzte Reifen abgefahren und
der letzte Tank geleert ist,
werdet Ihr sehen, dass Bahnfahren scheisse ist !!!
Frankreich und DIN sind 2 Dinge die nie zusammenpassen werden
Die schreiben wohl eine bestimmte Form von Wegwerftest vor. Dass die Röhrchen auch mal "ablaufen" prädestiniert geradezu den, ebenfalls vom Verfall betroffenen, Erste-Hilfe-Kasten oder Feuerlöscher als Aufbewahrungsort zu wählen
Frankreich und DIN sind 2 Dinge die nie zusammenpassen werden
Hey Schorsche, stimmt! Dann eben eine Art von FIN-Nummer .
So wie diese:
Europäische Komitee für NormungCEN (CEN = Comité Européen de Normalisation.....
Gruß vom Landhai Uschi & Andreas Möge das X mit euch sein....
Mein aktueller Verbrauch, E83, 3.0D, 218PS:
...erst wenn die letzte Zuendkerze verglueht,
der letzte Reifen abgefahren und
der letzte Tank geleert ist,
werdet Ihr sehen, dass Bahnfahren scheisse ist !!!
ebenfalls vom Verfall betroffenen, Erste-Hilfe-Kasten oder Feuerlöscher als Aufbewahrungsort zu wählen
Nur blöd, dass gerade diese beide in Frankreich keine Pflicht sind, und die meisten Franzosen den Verfallsdatum also nicht nachschauen werden
Hab noch ein wenig gelesen und finde nur das den Test NF gekennzeichnet sein muss (Norme Française). Bin mir ziemlich sicher, dass diese Rörchen auch an den Autobahntanken zu verkaufen werden sein, oder beim ADAC oder so.
Nur blöd, dass gerade diese beide in Frankreich keine Pflicht sind, und die meisten Franzosen den Verfallsdatum also nicht nachschauen werden
Da sind die Franzosen aber mal schlauer als der deutsche Michel welcher im vorauseilenden Gehorsam schon mal gerne seinen Verbandkasten aus dem Auto wegschmeißt und sich sofort einen Neuen kaufen nur weil das Verfallsdatum abgelaufen ist.
Es käme niiiiiiemand auf die Idee zuhause einen abgelaufenen Yogurt aus dem Kühlschrank wegzuschmeißen aus Angst vor den gewerblichen Lebensmittelkontrolleuren - warum also einen Kfz-Verbadkasten!!
Es gibt kein Gesetzt dass es verbieten bzw das es vorschreibt.
StVO sagt nur das man "geeignetes Verbandmaterial gemäß DIN 13164" haben muß. Das kann sogar in einer ALDI-Tüte sein
Und wo steht es das es nicht verfallen sein darf?!
Für mich als Privatmann - nirgendswo!
In meinem Iltis habe ich einen Bundeswehrverbandkasten und die haben überhaupt kein Verfallsdatum. Ich warte drauf das ich endlich mal angehalten werde und das jemand bemängelt - der muß das dann mit §§ in seiner Anzeige begründen und die wird er/sie nicht finden
Das Medizinproduktegesetz verbietet (dem gewerblichen) nur das Anwenden von abgelaufenen Sachen - dem Privaten nicht aber das "spazierenfahren".
Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben
Ich habe gerad mit Hilfe meiner Frau (sie ist bei § besser wie ich) das Netz durchstöbert und sind zu folgendem Ergebnis gekommen.
Wenn eine Sterile Kompresse abgelaufen ist, gilt sie nicht mehr als "Steriele Kompresse". Dann hat man nicht mehr die geforderten Erste-Hilfe-Mittel die laut DIN vorgegeben sind.
Genauer ist es verboten Abgelaufene Medizinprodukte zuverwenden, das schreibt das MPG vor(§4 Abs.1 Satz 2)
Somit besitzt man "keinen" gültigen Verbandskasten.
Grüße Werner
FREIZEITPANZER-Fahrer
Mit der Technik von Heute, schaffen wir es schon fast, die Probleme zu lösen, die wir ohne sie nicht hätten. Verfasser unbekannt
Genauer ist es verboten Abgelaufene Medizinprodukte zuverwenden, das schreibt das MPG vor(§4 Abs.1 Satz 2)
Somit besitzt man "keinen" gültigen Verbandskasten.
Das MPG verbietet nicht das "verwenden", den Begriff gibt es im MPG nicht, sondern nur das "Anwenden" (=der Betrieb am Patienten durch den Arzt) und nur das. ("...in den Verkehr zu bringen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen, zu betreiben..." tust du es als Autofahrer nicht. Diese Begriff sind alle explizit definiert)
Es verbietet nicht ihn im Fahrzeug mitzuführen!
Für Gewerbliche sieht das anderst aus da hier noch die MPBetreibV, MPSV usw. zum tragen kommt.
Der Bußgeldkatalog kennt keinen Tatbestand für "abgelaufenes med. Material", es wird lediglich "...Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material..." mit €5 sanktioniert.
Die DIN 13164 (Verbandkasten) sagt NICHTS über das Verfallsdatum aus, das ist wie von dir richtig angeführt eine Regelung aus dem Medizinproduktegesetz welche nur das anwenden (benutzen am Patienten) verbietet - aber das tust du ja nicht.. Einen "gültigen" Verbandkasten gibt es somit nicht. Bußgelder wegen "abgelaufenen Verbandkasten" haben keine Rechtsgrundlage. Es hat sich bisher nur noch niemand die Mühe gemacht es wegen den €5 bis nach oben durchzuboxen.
Erfahrung ist nicht alles, man kann seine Sache auch 20 Jahre falsch gemacht haben
Das MPG verbietet nicht das "verwenden", den Begriff gibt es im MPG nicht, sondern nur das "Anwenden" (=der Betrieb am Patienten durch den Arzt) und nur das. ("...in den Verkehr zu bringen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen, zu betreiben..." tust du es als Autofahrer nicht. Diese Begriff sind alle explizit definiert)
Es verbietet nicht ihn im Fahrzeug mitzuführen!
Wo ist der unterschied zwischen verwenden und Anwenden?
Ich hab nicht gefunden wo steht das MPG nur für Ärzte gilt?
"...in den Verkehr zu bringen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen, zu betreiben..."
Damit ist doch ausgeschlossen das der Verbandskasten zur "Anwendung" kommt.
Der Bußgeldkatalog kennt keinen Tatbestand für "abgelaufenes med. Material", es wird lediglich "...Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material..." mit €5 sanktioniert.
Die DIN 13164 (Verbandkasten) sagt NICHTS über das Verfallsdatum aus, das ist wie von dir richtig angeführt eine Regelung aus dem Medizinproduktegesetz welche nur das anwenden (benutzen am Patienten) verbietet - aber das tust du ja nicht.. Einen "gültigen" Verbandkasten gibt es somit nicht. Bußgelder wegen "abgelaufenen Verbandkasten" haben keine Rechtsgrundlage. Es hat sich bisher nur noch niemand die Mühe gemacht es wegen den €5 bis nach oben durchzuboxen.
Die DIN 13164 besagt das sich sterile Tücher und Bilden befinden müssen, die wiederum durch eine DIN vorgeschrieben. Sind diese nun abgelaufen entsprechen sie nicht mehr der Norm und sind somit nicht wie in DIN 13164 vorgeschrieben vorhanden.
Der nächste schritt ist die Haftung, kommt der Verbandkasten nur die Person selbst oder dritter zur "Anwendung" und es kommt veraltetes ggf. Bakteriell verunreinigtes Verbandsmaterial zu Infektion, wer haftet den? Derjenige der den Verbandskasten zur "Anwedung" bringt oder derjenige der den Verbandskasten ("...in den Verkehr zu bringen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen, zu betreiben...") bereitstelle.
Ich weiß das diese Diskussion leicht vom Thema abweicht, aber dies kann auch auf die Haltbarkeit des Alkoholtestes bezogen werden.
Alleine der Umstand dass ich die Klamotten aus dem Erste-Hilfe-Kasten vielleicht mal selbst brauche sorgt dafür dass die Inhalte auch noch ohne zuätzliche Tetanus-Spritze verwendet werden können. Mit dem gleichen Argument könnte ich ja die abgestandene Milch oder nen abgelaufenen Joghurt im Kühlschrank lassen wenn mal Besuch kommt, selber davon trinken oder Essen möchte man aber nicht. Aber man lässt mal beides drin weil ja nie ein staatlicher Kontrolleur da nachguggt. Abgelaufene Erste-Hilfe-Sets zu erneuern halte ich selbst ohne Vorschrift für sinnvoll. Sogar in meinem Motorrad habe ich so ein Set unter der Sitzbank deponiert.
Bevor also weitere "Vorschriftensinnhaftigkeitsdiskussionen" aufkommen :
Ich deponiere das Röhrchen-Gadget bei den anderen Verfallsorientierten und durch mich freiwillig in gebrauchsfähigem Zustand gehaltenen Dingen wie z.B. einem Erste-Hilfe-Kasten
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