Garantie beim Gebrauchtwagenkauf
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AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf
Das steht doch schon weiter oben.
Gesendet von meinem S208 mit TapatalkZuletzt geändert von pewoka; 26.09.2015, 12:46.Gruß vom Rand der Lüneburger Heide
Peter
"Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung!" (Walter Röhrl)
Kerzen müssen zünden und nicht brennen.Kommentar
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AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf
Mit der Intec Premium Gebrauchtwagen-Garantie hat sich erledigt. Der Schaden wurde abgelehnt. Ich nicht im Deckungsbereich.Hi,
ich habe ein ähniches Anliegen.
Bei unserem BMW X3 E83 muss die Ansaugbrücke und Verstelleinheit erneuert werden da dort etwas rausgebrochen ist und Öl verliert.
Kostenvoranschlag ca. 1200€.
Der Wagen wurde vor ca. 2 Monaten bei einem Händler gekauft incl. Intec Premium Gebrauchtwagen-Garantie.
Frage:
Die Garantie übernimmt nur 40% der Materialkosten. Kann ich den Restbetrag dem Händler in Rechnung stellen oder ist dieser fein raus?
Vielleicht hat ja wer nen Rat was ich machen soll oder nicht
??
Gruß
Was ne dreck Garantie..
Nun kann ich mich noch mit dem Händler rumärgern. Habe im nachhinein auch gesehen das der Wagen im Kundenauftrag verkauft wurde. Zitat "Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend beizeichnete KFZ an den Käufer privat weiter. Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung wird das KFZ verkauft." bla bla bla. Wobei im Vertragkopf der Privatverkauf durchgestrichen wurde und Händler ergänzt wurde.
Kann ich jetzt eh nix machen oder soll ich zum Anwalt gehen? Auch musste ich den Schaden in Vorleistung beheben da ich berfus bedingt auf den Wagen angewiesen bin.
Weiß wer Rat?
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AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf
Naja, man sollte eben immer ganz genau das Kleingedruckte lesen, bevor man was unterschreibt. Das gilt für die Gebrauchtwagengarantie (Garantieumfang) ebenso wie für den Kaufvertrag.
Fraglich ist nun, was im Kaufvertrag steht. Daher würde ich den durch einen sachkundigen Anwalt für Vertragsrecht prüfen lassen.
HIER noch etwas zum lesen über die Materie.Gruß vom Rand der Lüneburger Heide
Peter
"Ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern ist nur eine Notlösung!" (Walter Röhrl)
Kerzen müssen zünden und nicht brennen.Kommentar
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AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf
Denke das ichd as auch bei einem Anwalt checken lasse ob und was da geht.Naja, man sollte eben immer ganz genau das Kleingedruckte lesen, bevor man was unterschreibt. Das gilt für die Gebrauchtwagengarantie (Garantieumfang) ebenso wie für den Kaufvertrag.
Fraglich ist nun, was im Kaufvertrag steht. Daher würde ich den durch einen sachkundigen Anwalt für Vertragsrecht prüfen lassen.
HIER noch etwas zum lesen über die Materie.
Danke schon mal für die Hilfe.
Gruß zurück aus LKA Rotenburg/Wümme
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AW: Garantie beim Gebrauchtwagenkauf
Ich weiß ja nicht die genauen Fahrzeug- und Garantieversicherungsdaten, die Du dir wohl auch nicht so genau durchgelesen hast. Nur grundsätzlich die Garantie schlecht zu reden, finde ich nicht so gut.
Ich habe auch eine Garantieverlängerung 100/100 bei diesem Unternehmen abgeschlossen, die am KFZ so ziemlich alles an Technik (außer verschleiß) einschließt.
Auch ist bereits ein Garantiefall zu 100% bezahlt worden. Lies dir nochmal genau deine Garantiebedingungen durch und vielleicht hilft schon ein kurzer Anruf beim Versicherer.Grüße aus dem Norden
AndreasKommentar
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